Unsere Freie Trauung
Petula Voigt
Am Steinbruch 17
87534 Oberstaufen
Deutschland
Tel.: 0171/8352787
info@unsere-freie-trauung.com
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem/den Kunden und Petula Voigt, Unsere Freie Trauung.
Vorrangig gelten die Bestimmungen unserer AGBs oder in Sondervereinbarungen getroffenen Konditionen.
Honorar
Dieses fällt gemäß lt. Vertrag erst nach Abhalten des Kennenlerngesprächs an.
Änderungen sind vorbehalten.
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und bitte an mich zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens des Auftragsnehmer auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.
Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Trauung belaufen sich auf 0,40 € pro km ab einer Strecke von 30 km. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.
Buchung, Zahlungsmodus
wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar ausgefüllt und unterschrieben sowie von mir Petula Voigt gegengezeichnet und ggf. während des persönlichen Erstkontakts abgeschlossen bzw. innerhalb einer Woche per Post oder Scan als Emailanlage zurückgesandt.
Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird nach dem Trautermin fällig.
Terminreservierung
Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
Anwesenheit
Meine Anwesenheitspflicht beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 45 Minuten liegt. Ich verpflichte mich jedoch zusätzlich 30 Minuten vor der Trauung vor Ort zu sein.
Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen. Bei Berghochzeiten werden ggf. Tickets für Bergbahnen oder Mautstraßen vom Auftraggeber übernommen.
Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).
Rücktritte vom Vertrag
Diese hat in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.
Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)
Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag über seine Freie Trauung ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt stellen wir Ihnen 50% des vereinbarten Honorars und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten in Rechnung. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen Wochen vor dem Hochzeitstermin stelle ich das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären, in Rechnung.
Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 50 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
Urheberrecht
Alle alleinigen Rechte am Inhalt der Zeremonien liegen beim Urheber.
Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Kempten vereinbart.
Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.